Das Bonifizierungskonsortium „Vinschgau“ wendet für die eigenen Bediensteten den N.K.V. für die Angestellten der Bonifizierungs- und Bodenverbesserungskonsortien in geltender Fassung an.
Nationaler Kollektivvertrag für Bonifizierungskonsortien und Bodenverbesserungskonsortien
Für Angestellte in der Führungsposition wird der N.K.V für Führungspersonal (Dirigenti) angewandt.