Gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023 hat das Bonifizierungskonsortium „Vinschgau“ die vorgeschriebenen Kanäle für die Entgegennahme und Verwaltung von Whistleblowing-Meldungen eingerichtet.
Keine weiteren Daten vorhanden.
Beschluss zur Ernennung des Verantwortlichen für Transparenz und Korruption
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Dreijahresplan zur Korruptionsprävention 2019 – 2021
Dreijahresplan zur Korruptionsprävention 2021 – 2023
Dreijahrespplan zur Korruptionsprävention 2023 – 2025
Anlage 1: Tabelle Risikobewertung
Anlage 2: Tabelle über die zu veröffentlichenden Daten
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Jahresbericht des Verantwortlichen der Korruptionsprävention – 2020
Jahresbericht des Verantwortlichen der Korruptionsprävention – 2021
Jahresbericht des Verantwortlichen der Korruptionsprävention – 2022
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Verhaltenskodex des Personals des Bonifizierungskonsortiums „Vinschgau“
Keine Daten vorhanden.
Mit gesetzesvertretenden Dekret Nr. 33 vom 14. März 2013 („Transparenzdekret“) wurde das Recht auf Bürgerzugang zu den Daten, Informationen und Unterlagen der öffentlichen Verwaltung eingeführt, welches von jedem ausgeübt werden kann, ohne dass eine spezielle Berechtigung notwendig ist.
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, ist unentgeltlich und bedarf keiner Begründung, muss aber die für die Ermittlung der beantragten Daten, Informationen oder Unterlagen notwendigen Angaben enthalten. Der Antrag kann auch auf telematischem Wege eingereicht werden, gemäß der vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 82 vom 7. März 2005 vorgesehenen Modalitäten.
Der Verantwortliche für die Transparenz:
Direktor Gottfried Niedermair
Bonifizierungskonsortium Vinschgau
Zerminigerstraße 12
I – 39028 Schlanders (BZ)
0473 73 00 32
direktion@bonikons.it