Beschluss Delegiertenrat Nr. 6 vom 23.12.1995 – Spesenaufteilung für Konsortialanlagen

Beschluss Delegiertenrat Nr. 4 vom 20.04.2024 – Genehmigung Steuerrolle 2024

Da es sich bei den institutionellen Tätigkeiten des Konsortiums um Bonifizierungstätigkeiten handelt, gibt es keine programmierten Zeitvorgaben über die Erbringung der Dienstleistungen.

Die Klassifizierung der Liegenschaften für die Kostenaufteilung des Bewässerungsdienstes erfolgt im Sinne des Beschlusses der Landesregierung vom 09. Mai 2017 Nr. 505.

 

http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/207480%c2%a710/beschluss_vom_9_mai_2017_nr_505/anlage.aspx